Betriebsreglement des Vereins Airside Foto Zürich

I    Durchführung der Foto-Rundfahrten

Art. 1

Die Routen und Organisationseckpunkte werden vom Vorstand und der Flughafen Zürich AG sowie den zuständigen Sicherheitsbehörden vereinbart.

Art. 2

Die vorgegebenen Foto-Punkte werden mit dem Vereinsvorstand, den zuständigen Stellen von Flughafen Zürich AG abgesprochen. Allfällige änderungen sind dieser Organisation jederzeit vorbehalten.

II.    Anmeldung für die Foto-Rundfahrten

Art. 3

Für die Organisation und Durchführung der AFZ-Foto-Rundfahrten ist der Vorstand zuständig.
Die Termine und Abfahrtszeiten der AFZ-Foto-Rundfahrten werden mindestens 2 Wochen im voraus auf der AFZ-Webseite bekannt gegeben. Diese sind mit Flughafen Zürich AG, Visitors Service, koordiniert und bewilligt.
Die Mitglieder verpflichten sich, die Abfahrtszeiten einzuhalten, allfällige Verspätungen werden nicht berücksichtigt.

Art. 4

Die Anmeldung ist spätestens ein Tag vor der geplanten AFZ Fototour bis um 20 Uhr auf der Webseite im Mitgliederbereich vorzunehmen. Für AFZ Fotorundfahrten, die am Wochenende stattfinden, gelten die gleichen Anmeldefristen. Die Anzahl Plätze für die Fotorundfahren am Flughafen Zürich sind auf maximal 24 Personen inkl. Tourguide beschränkt.

Art. 5

Die anzufahrenden Foto-Punkte, deren Reihenfolge und allfällige Verlängerungen werden vor Antritt der AFZ-Foto-Rundfahrt in der Gruppe besprochen. Die Wunschroute und der zeitliche Ablauf wird vom AFZ Tour Guide mit den Teilnehmern besprochen. Der AFZ Tour Guide bespricht und koordiniert die AFZ-Foto-Rundfahrt mit den verantwortlichen Flughafen Zürich AG Tourguide.

Art. 6

Abmeldungen sind im Mitgliederbereich auf der Webseite vorzunehmen. Abmeldungen sind online bis 1 Woche vor Tourbeginn möglich. Spätere Abmeldungen müssen telefonisch beim Tourguide vorgenommen werden. Die Telefonnummer des Tourguides erscheint beim Anklicken auf dessen Namen auf der Seite der Toureninformationen. Wer unentschuldigt fern bleibt resp. sich beim Tourguide abmeldet, dem/der werden CHF 20.00 und den anteilmässigen Betrag der Tour per Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.

III.    Zutritt zu Foto-Rundfahrten

Art. 7

Der Zutritt erfolgt via Sicherheitskontrolle ab dem vereinbarten Treffpunkt.

Art.8

Bedingt durch die Umbauarbeiten am Flughafen kann der Treffpunkt für die Touren auch kurzfristig ändern. Bitte Ankündigungen in Mails oder auf der Website beachten!

Art. 9

Die Besammlung ist spätestens 15 Minuten vor Beginn der AFZ Foto-Rundfahrt am Treffpunkt.

Art. 10

Der Zugang zur AFZ-Foto-Rundfahrt wird von einem AFZ Tour Guide überwacht. Dieser ist für die Kommunikation mit dem Flughafen Zürich AG Tourguide verantwortlich. Er kassiert am Ende der AFZ-Foto-Rundfahrt den anteilsmässigen Kostenbeitrag von jedem AFZ-Foto-Rundfahrt Teilnehmer.

Für potentielle Mitglieder ohne Götti wird die Möglichkeit geschaffen, an einer AFZ-Foto-Rundfahrt als Gast teilzunehmen. Der Gast bezahlt den anteilsmässig gleichen Kostenbeitrag wie ein AFZ Mitglied. Das Mindestalter für einen Vereinsbeitritt beträgt grundsätzlich 16 Jahre. Jüngere Mitglieder können nur in Begleitung eines Elternteils, welches ebenfalls Mitglied bei Airside Foto Zürich ist, an einer Tour teilnehmen. Der AFZ Tour Guide begründet gegenüber dem Vorstand die Aufnahme oder Ablehnung des Gastes.

Art. 11

Der Zutritt zur AFZ-Foto-Rundfahrt wird den Vereinsmitgliedern nur gewährt, wenn sie die gelbe Sicherheitsweste tragen und einen gültigen Vereinsmitgliedsausweis vorweisen können.

IV.    Sicherheit und Verhalten auf dem Tarmac

Art. 12

Für die Sicherheit der Teilnehmer ist der Tourguide von der Flughafen Zürich AG zuständig und verantwortlich. Seinen Anweisungen ist strikte Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Verwarnungen und zeitlich begrenzten Sperren bis hin zum Ausschluss aus dem Verein geahndet.

Art. 13

Jeder Teilnehmer der AFZ-Foto-Rundfahrt muss die Sicherheitskontrolle des Flughafens passieren. Dabei ist zu beachten, dass die gleichen Vorschriften gelten wie für Passagiere, das heisst gefährliche Gegenstände wie Messer und Scheren sowie Getränke dürfen nicht mitgeführt werden.
Weiter muss jeder Teilnehmer einen gültigen Personalausweis auf sich tragen.

Art. 14

Beim Verlassen des Fahrzeuges während der AFZ-Foto-Rundfahrt sind die genau zugewiesenen Standflächen strikte einzuhalten. Dafür verantwortlich ist der Tourguide von der Flughafen Zürich AG.

Art. 15

Der zeitliche Rahmen der AFZ-Foto-Rundfahrt und die Aufenthaltsdauer an einem Fotopunkt werden nach aktuellen Einschränkungen und operationellen sowie sicherheitsrelevanten Bedürfnissen vom Tourguide von der Flughafen Zürich AG bestimmt oder eingeschränkt.

Art. 16

Auf dem ganzen Areal des Flughafens und im Bus gilt absolutes Rauchverbot.

Art. 17

Das Verhalten jedes einzelnen ist massgebend und entscheidend über die Durchführung von künftigen AFZ-Foto-Rundfahrten.
Das Fotografieren von ein- und aussteigenden Passagieren, insbesondere bei Privatflugzeugen, ist strikte zu unterlassen.
Besondere Vorkommnisse im Flugbetrieb sollen nicht in Publikationen, Internet-Foren oder Zeitungen veröffentlicht werden. Wir geniessen das Vertrauen von der Flughafen Zürich AG, und der Flughafen verlässt sich darauf, dass unsere Mitglieder diesen Verhaltenscodex einhalten, auch in Foren.

V.    Verwarnungen und Sperren

Art. 18

Teilnehmer, die sich über die Anweisungen der Verantwortlichen hinwegsetzen oder sich nicht kameradschaftlich im Sinne des Vereins verhalten, werden schriftlich verwarnt und müssen im Wiederholungsfall mit einer Zugangssperre von einem halben Jahr oder dem Ausschluss aus dem Verein rechnen.
Ref. Art. 8 der Statuten
Ref. Art. 11 bis 16 des Betriebsreglements

VI.    Kosten

Art. 19

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Sicherheitsweste
(einmalig)
CHF 35.00 (von jedem Vereinsmitglied selbst bezahlt)

Mitgliederausweis
(einmalig)
CHF 12.00 (von jedem Vereinsmitglied selbst bezahlt)

Eintritt auf die Terrasse
Für AFZ-Tourenteilnehmer ist der Eintritt kostenfrei

Anteilsmässige Kosten an der AFZ Foto-Rundfahrt (pro Stunde CHF 125.00, geteilt durch Anzahl Teilnehmer)

Zürich-Flughafen, 22. März 2003
1. Revision Opfikon, 22. April 2006
2. Revision Winkel 3. Mai 2007
3. Revision Adlikon 1. September 2008
4. Revision 15. Oktober 2008 (Treffpunkt, Eintritt Terrasse)
5. Revision 12. Juli 2009 (Art. 6; 13; 19)
6. Revision 28. August 2010 (Art. 10 Mindestalter)
7. Revision 2. März 2013 (Art. 6 Abmeldefrist und No Show Anpassung)
8. Revision 1. Januar 2015 (Art. 4 Anpassung Teilnehmeranzahl / Art. 6 Abmeldefristen)
9. Revision 29.05.2016 (Art. 6 Betrag No Show)